Wer kann ausbilden?

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Grundsätzlich ist es möglich, dass alle Betriebe, die über das nötige Fachpersonal verfügen und über die entsprechende Infrastruktur verfügen, ausbilden dürfen.
 
  • Obligatorisch wird von Berufsbildnern ein erfolgreicher Besuch des «Berufsbildner-Kurses» mit schweizweit anerkanntem Nachweis verlangt. Dieser umfasst insgesamt 40 Präsenzstunden. Mehr zum Thema Berufsbildnerkurs
  • Die fachlichen Mindestanforderungen an Berufsbildner und Berufsbildnerinnen sind gemäss Bildungsverordnung des entsprechenden Ausbildungsberufes zusätzlich festgelegt.
Hier finden Sie eine Übersicht der fachlichen Anforderungen bei den technischen Grundbildungen im Automobilgewerbe: 

> Liste der Abschlüsse der höheren Berufsbildung und Ausbildungsberechtigung
 
 

Automobil-Mechatroniker/-in EFZ «Personenwagen» oder «Nutzfahrzeuge»

  • Automobil-Mechatronikerin EFZ oder Automobil-Mechatroniker EFZ mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet, mit einer vom AGVS anerkannten zusätzlichen fachtechnischen Ausbildung mit Abschluss und dem Didaktik-Modul AGVS mit Abschluss
     
  • gelernter Automechaniker oder Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet, einer vom AGVS anerkannten zusätzlichen fachtechnischen Ausbildung mit Abschluss und dem Didaktik-Modul AGVS mit Abschluss
     
  • Automobildiagnostiker mit eidg. FA, eidg. dipl. Automechaniker, eidg. dipl. Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker, eidg. dipl. Autoelektriker oder Bachelor of Science in Automobiltechnik und Automobilingenieur

Automobil-Fachmann/-frau EFZ «Personenwagen» oder «Nutzfahrzeuge»

  • Automobil-Fachmann-frau EFZ, Automobil-Mechatroniker-in EFZ gelernter Automechaniker und Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet und dem Didaktik-Modul AGVS mit Abschluss
     
  • gelernter Automonteur mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet und dem Didaktik-Modul AGVS mit Abschluss
     
  • Automobildiagnostiker mit eidg. FA, eidg. dipl. Automechaniker, eidg. dipl. Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker, eidg. dipl. Autoelektriker oder Bachelor of Science in Automobiltechnik und Automobilingenieur

Automobil-Assistent/-in EBA

  • Automobil-Fachmann-frau EFZ, Automobil-Mechatroniker-in EFZ gelernter Automonteur, Automechaniker und Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet und dem Didaktik-Modul AGVS mit Abschluss
  • gelernter Automonteur mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet und dem Didaktik-Modul AGVS mit Abschluss
     
  • Automobildiagnostiker mit eidg. FA, eidg. dipl. Automechaniker, eidg. dipl. Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker, eidg. dipl. Autoelektriker oder Bachelor of Science in Automobiltechnik und Automobilingenieur
Didaktikmodul beim AGVS (1 Tag)
Ausbildungsprogramm Didaktik-Modul AGVS mit Abschluss [PDF]
"Instrumente der neuen BiVo umsetzen"
"Lernende selektieren"
"Junge Erwachsene führen und Krisen überwinden"

Fachtechnische Weiterbildung
Ausbildungsprogramm fachtechnische Ausbildung mit Abschluss [PDF]

Z1, Z2, Z3 und Z4 AA (Alternative Antriebssysteme)
Die Ausbildung Z1, Z2, Z3 und Z4 AA findet in den normalen Lehrgängen für Automobildiagnostiker mit eidg. Fachausweis in den verschiedenen Ausbildungsorten statt. Möglichkeit für einen Intensivkurs Z4 AA in der STFW in Winterthur.
Automobildiagnostiker mit eidg. Fachausweis
Nähere Informationen
Ausbildungsorte

Was ein Ausbildungsbetrieb braucht
Die aktuellen Inventarlisten für die technischen Berufe beinhalten das minimale Material, Werkzeug und die Einrichtungen, welche die Betriebe für die jeweiligen Ausbildungen zur Verfügung stellen müssen:

> Inventarliste Betrieb Automobil-Mechatroniker [PDF]
> Inventarliste Betrieb Automobil-Fachmann [PDF]
> Inventarliste Betrieb Automobil-Assistent [PDF]

Lehrbetriebsverbünde

In der Schweiz gibt es die Möglichkeit einer Verbundlehre, an welcher zwei Betriebe für die Ausbildung zusammengeschlossen sind. Die nötigen Formulare finden Sie unter www.berufsbildung.ch
 

Muster-Lehrvertrag

Die kantonalen Berufsbildungsämter bieten ein elektronisches Formular für das Ausfüllen des Lehrvertrages an. Sie können dieses herunterladen unter www.berufsbildung.ch
 

Übertritte und Zusatzausbildungen

Die Strukturen in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan beachten die Durchlässigkeit zwischen den drei Grundbildungen der technischen Berufe des AGVS. Die vorliegende Zusammenstellung gibt Empfehlungen zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit möglichen Übertritten:

> AGVS-Empfehlungen für Übertritte vom 24. September 2018 [PDF]
 

Praktischer Fahrunterricht: Kostenübernahme

Bei manchen Ausbildungen sind die Betriebe verpflichtet, die Kosten von Lektionen für praktischen Fahrunterricht für Lernende zu übernehmen.
  1. Automobil-Mechatroniker/-in EFZ: mindestens 15 Lektionen praktischen Fahrunterricht
  2. Automobil-Fachmann/-frau EFZ: mindestens 15 Lektionen praktischen Fahrunterricht
  3. Automobil-Assistent/-in EBA: Der Lehrbetrieb muss keine Kosten für praktischen Fahrunterricht übernehmen.
  4. Kaufmann/-frau EFZ im Automobil-Gewerbe: Der Lehrbetrieb muss keine Kosten für praktischen Fahrunterricht übernehmen.
  5. Detailhandelsfachmann/-frau EFZ Autoteile-Logistik: Der Lehrbetrieb muss keine Kosten für praktischen Fahrunterricht übernehmen.
  6. Detailhandelsassistent/-in EBA Autoteile-Logistik: Der Lehrbetrieb muss keine Kosten für praktischen Fahrunterricht übernehmen.

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