Mit dem Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Berufsbildungsfonds AGVS besteht seit Anfang 2007 die gesetzliche Grundlage zur Erhebung von solidarischen Beitragszahlungen innerhalb der Automobilbranche. Davon betroffen sind nicht nur Mitglieder des AGVS, sondern alle der Automobilbranche angehörenden Betriebe, die nicht bereits gleichwertige Beiträge an die Berufsbildung auf nationaler Ebene leisten.
Die Geschäftsstelle des AGVS in Bern ist beauftragt, Betriebe der Automobilbranche zu erfassen und die für die Beitragserhebung erforderlichen Angaben einzufordern. Hierbei erhält der angeschriebene Betrieb nebst dem Deklarationsformular die entsprechenden Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Informationen zum Berufsbildungsfonds zugestellt.
Der Betrieb wird dazu angehalten, das Deklarationsformular wahrheitsgetreu auszufüllen und zu retournieren. Das Formular dient der Geschäftsstelle des AGVS als Anhaltspunkt zur allgemeinen Beurteilung der Unterstellung an den Berufsbildungsfonds sowie als Grundlage zur korrekten Fakturierung. Sollte der Betrieb die erforderlichen Angaben der Geschäftsstelle vorenthalten, so ist diese befugt, eine Einschätzung nach eigenem Ermessen vorzunehmen.
Es obliegt der Meldepflicht des Betriebes, allfällige Mängel hinsichtlich der Datenerhebung oder Fakturierung seitens der Geschäftsstelle zu melden. Ohne entsprechende Meldung bleibt die Beitragsrechnung bis zu deren Begleichung geschuldet. Aus Gründen der Solidarität gegenüber den übrigen Beitragsleistenden werden Zahlungsverweigerungen nicht gebilligt und daher gerichtlich angegangen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Berufsbildungsfonds haben, so stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Tel. 031 307 15 40; E-Mail: info@bbf-agvs.ch
Berufsbildungsfonds des Autogewerbes: Bundesratsbeschluss + Reglement
Neutrales Deklarationsformular